Impfungen in Ihrer Pinguin-Apotheke

Seit Oktober 2022 können in der Pinguin-Apotheke Rostock Corona-Impfungen gegen das SARS-CoV2-Virus für Personen die das 12. Lebensjahr vollendet haben und Grippe-Impfungen gegen das Influenza-Virus ab dem 18. Lebensjahr durchgeführt werden.

Welche Apotheken dürfen Impfungen durchführen?

Apotheken, die Impfungen durchführen möchten, müssen hierfür:

  • Apotheker:innen haben, die fachlich qualifiziert sind und ärztlich umfangreich geschult wurden
  • geeignete Räumlichkeiten und
  • die erforderliche Ausstattung haben.

Außer in den öffentlichen Apotheken können qualifizierte Apotheker:innen auch in anderen geeignete Strukturen, wie z.B. mobilen Impfteams, Schutzimpfungen gegen das Coronavirus SARS-CoV-2 durchführen.

Warum sollte ich mich überhaupt impfen lassen?

Bakterielle Infektionen und Viruserkrankungen wie Grippe, Diphtherie und Lungenentzündung waren lange die häufigste Todesursache, bevor man die Wirksamkeit von Antibiotika und Impfungen entdeckte.

Eine Impfung ist heute eine der effektivsten Möglichkeit, Krankheiten am Ausbrechen zu hindern, weil das körpereigene Immunsystem auf die Abwehr bestimmter Erreger trainiert wurde.  Spezifische Antikörper reagieren auf Viren und Bakterien und neutralisieren diese. So schützen wir nicht nur uns selbst vor Krankheiten, sondern auch die Menschen in unserem Umfeld. Das ist besonders wichtig, da manche Patient:innen aus bestimmten Gründen nicht geimpft werden können, weil ihr Immunsystem unzureichend arbeitet. Je mehr Menschen eine Impfung erhalten, desto mehr werden die Infektionsketten unterbrochen. Der Gemeinschaftsschutz durch Impfungen heißt Herdenimmunität.

Welche Qualifikationen benötigen Apotheker:innen, um Impfen zu dürfen?

Die zwölfstündige Schulung für die impfenden Apotheker:innen wurde durch die Bundesapothekerkammer in Zusammenarbeit mit der Bundesärztekammer erstellt. Sie besteht aus fünf Teilen: einem Selbststudium, zwei theoretischen Teilen, einer umfangreichen Praxisschulung durch impferfahrene Ärzte sowie einem Erst-Hilfe-Teil, der sich insbesondere mit den erforderlichen Maßnahmen bei eventuell auftretenden Impfreaktionen befasst. Nur nach erfolgreichem Abschluss dieser Zertifikats-Schulung darf die teilnehmende Person impfen.

Welche Anforderungen müssen Apotheken zur Durchführung von Impfungen sonst noch erfüllen?

Es müssen geeignete Räumlichkeiten zur Verfügung stehen, die für die Durchführung von Schutzimpfungen geeignet sind. Diese können durch Umwidmung bestehender Räume innerhalb der Apotheke und Anzeige diese bei der zuständigen Behörde erfolgen oder separate Räume, auch Container, in der Nähe der Apotheke sein. Die Ausrüstung zur ersten Hilfe sollte dabei griffbereit zur Verfügung stehen.

Die Betriebshaftpflichtversicherung muss mögliche Schädigungen aus der Durchführung von Schutzimpfungen abdecken. Dabei sind mögliche Schädigungen aus der Durchführung von Impfungen gemäß Zulassung ebenso wie Schädigungen aufgrund der STIKO-Empfehlungen einzuschließen.

Seit wann dürfen Apotheken impfen?

Im Dezember 2021 wurde das Infektionsschutzgesetz (IfSG) insbesondere §20 „Schutzimpfungen gegen das Coronavirus SARS-CoV-2“ geändert. Dieses ermöglicht fachlich und praktisch qualifizierten Apotheker:innen SARS-CoV-2-Impfungen (Corona) durchzuführen. Corona-Impfungen wurden am 07. April 2023 zu einer Regelleistung der Apotheke.
Seit Oktober 2022 dürfen Apotheken Grippeschutz-Impfungen als Regelleistung anbieten.

Quellen:

www.abda.de, www.rki.de