Medizinisches Cannabis auf Rezept

Die Pinguin-Apotheke fertigt individuelle Rezepturen an

Cannabis sativa L. gehört zu den ältesten Nutzpflanzen der Welt. Während die Stängel zur Fasergewinnung und die ölreichen cannabinoidfreien Samen als Nahrungs- und Futtermittel eingesetzt werden, findet das Harz im medizinischen Bereich Anwendung.

Cannabis als Medizin

nach der Cannabis-Legalisierung Deutschland

Seit dem 01.04.2024 ist Cannabis zu Genusszwecken teil-legalisiert. Die Regeln in Kürze: Wer privat konsumieren möchte, kann bis zu drei Pflanzen selbst anbauen oder sich die Substanz in speziellen nicht-kommerziellen Cannabis Clubs besorgen. In der Öffentlichkeit dürfen erwachsene Personen bis zu 25 Gramm Cannabis bei sich haben und zu Hause ist der Besitz von bis zu 50 Gramm erlaubt. Wird diese Menge um bis zu 5 Gramm unterwegs oder bis zu 10 Gramm zu Hause überschritten, wird das als Ordnungswidrigkeit geahndet. Wer größere Mengen besitzt, riskiert eine ordentliche Geldstrafe oder sogar eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren. Für diesen Freizeitkonsum gibt es kein Cannabis aus der Apotheke. 

Die Gesetzesänderung betrifft auch den medizinischen Gebrauch, denn Cannabis wurde im April 2024 im Betäubungsmittelgesetz aus der Liste der verbotenen Substanzen gestrichen. Ab sofort wird medizinisches Cannabis nur noch auf "normalen / rosa" Muster-16-Rezepten verordnet. Eine Verordnung von Cannabis als E-Rezept ist damit ebenfalls zulässig. Andere Voraussetzungen gelten jedoch weiterhin.

Im März 2017 ermöglichte eine Änderung des Sozialgesetzbuches V (SGB V) die Anwendung von medizinischen Cannabinoiden. Seitdem dürfen Ärzt:innen Cannabis als Arzneimittel in Form von Extrakten und getrockneten weiblichen Blüten in standardisierter Qualität verordnen. Damit profitieren seither viele Patientinnen und Patienten von Cannabis als zusätzliche Therapieoption. Die Pinguin-Apotheke fertigt und vertreibt seit 2017 Medizinal-Cannabis und Cannabis-Rezepturen auf Rezept.

Wirkung von Cannabis

Die Cannabis-Extrakte und -Blüten unterscheiden sich je nach Sorte im Gehalt der Cannabinoide. Neben dem enthaltenen Tetrahydrocannabinol (THC) hat auch das nicht psychoaktive Phytocannabinoid Cannabidiol (CBD) therapeutische Effekte.
Cannabisblüten mit einem höheren THC-Anteil sowie entsprechende THC-Extrakte kommen vorwiegend in der Schmerztherapie zum Einsatz. Insbesondere in der Onkologie spielt die Wirksamkeit von Cannabis des THC-Typs auch eine Rolle zur Behandlung von Erbrechen. Cannabidiolhaltige Blütensorten oder -Extrakte werden unter anderem angewendet, wenn auch entzündliche oder psychische Symptome auftreten. Durch die vielfältige Auswahl der Zusammensetzung der Phytocannabinoide lässt sich die Therapie individuell nach Bedarf steuern.

Cannabishaltige Arzneimittel in der Apotheke

Zur Therapie kommen in der Regel verschiedene Rezepturen zum Einsatz, die in der Apotheke hergestellt werden. Nicht nur pflanzliche Bestandteile der Hanfpflanze, sondern auch Arzneimittel mit Dronabinol dürfen ärztlich verordnet werden. In Deutschland ist Dronabinol als verordnungsfähiges Cannabinoid nur als Rezeptursubstanz einsetzbar und wird als solches in Kapseln oder öligen Tropfen verarbeitet. Auch die Verordnung von Fertigarzneimitteln ist möglich. Das Mundspray Sativex® (standardisierter Cannabisextrakt, der CBD und THC zu etwa gleichen Teilen enthält), sowie das Epidyolex® (Cannabidiol-Lösung) dürfen ebenfalls als Fertigarzneimittel zu Lasten der gesetzlichen Krankenkasse abgegeben werden.

Cannabisblüten

Die klassischen weiblichen Cannabisblüten werden zerkleinert oder unzerkleinert abgefüllt und an die Patient:innen abgegeben. Die Herstellung erfolgt unter Einhaltung strenger Vorschriften und unter Berücksichtigung der geltenden Gesetze.

Bei der Herstellung von Rezepturen mit Cannabis ist es wichtig, dass die Rohstoffe von hoher Qualität sind. Hierfür werden spezielle Sorten von Cannabis verwendet, die einen definierten Gehalt an Tetrahydrocannabinol und/oder Cannabidiol aufweisen. Die Pflanzen werden unter kontrollierten Bedingungen angebaut und geerntet. Die vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) eigens dafür geschaffene Cannabisagentur überwacht die Einhaltung der pharmazeutischen Qualitätsstandards vom Anbau von Cannabis zu medizinischen Zwecken bis zur Verarbeitung des Medizinalhanfs. In der Apotheke werden die Produkte zudem vor jeder Herstellung durch unsere PTA und Apotheker:innen auf Identität geprüft - so können Sie sich stets darauf verlassen, dass auch das “drin ist” was “drauf steht”!

Dronabinol-Zubereitungen:

Einfachere Anwendung und genauere Dosierung mit extrahiertem THC

Dronabinol ist die internationale freie Wirkstoffbezeichnung (INN) von arzneilich eingesetztem Tetrahydrocannabinol. Für Patient:innen, die zur Therapie nur THC als Wirkstoff bekommen sollen, eignen sich Rezepturen mit standardisierten Dronabinol-Extrakten. Im Gegensatz zu den Cannabisblüten, die neben THC und CBD auch weitere pharmakologisch wirksame Inhaltsstoffe enthalten, ist der reine Extrakt genauer reproduzierbar. Auch solche Zubereitungen werden in der Apotheke unter höchsten Qualitätsansprüchen als Rezeptur hergestellt, da sich keine zugelassenen Fertigarzneimittel auf dem Markt befinden. Da THC nicht wasserlöslich ist, sind diese Extrakte als ölige Lösung verfügbar, welche im Apothekenlabor in Form von Kapseln oder als flüssige Lösung zum Einnehmen verarbeitet werden.

Vollspektrumextrakte

Während in Cannabisblüten neben den Hauptwirkstoffen auch die komplexe Zusammensetzung weiterer Phytocannabinoide für die pharmakologische Wirkung eine Rolle spielen, werden in den Cannabisextrakten gezielt reines Tetrahydrocannabinol oder Cannabidiol verwendet. Es stehen Produkte in vielfältiger anteiliger Zusammensetzung oder auch nur mit einem der beiden Wirkstoffe zur Verfügung, je nachdem, was für die Therapie gewünscht ist. Vorteilhaft für die Anwender:innen ist außerdem die einfache Anwendung in Form von dosierbaren Tropfen im Vergleich zum Inhalieren der Blüten.

Medizinisches Cannabis auf Rezept - Voraussetzungen für die Verordnung

Kann ich nun einfach zum Doktor gehen und mir Cannabis zu medizinischen Zwecken verschreiben lassen? Jein. - Die Behandlung mit Cannabis ist nur für ganz bestimmte Anwendungsgebiete zugelassen. Schwerwiegende Erkrankungen, bei denen Cannabis zur Therapie verordnet werden kann, sind zum Beispiel chronische Schmerzen, Multiple Sklerose oder Übelkeit und Erbrechen während einer Chemotherapie. Voraussetzung ist außerdem, dass bisherige therapeutische Ansätze keine Besserung erbracht haben. Sind diese Voraussetzungen erfüllt, dürfen sowohl Allgemeinmediziner:innen als auch spezialisierte Fachärzt:innen medizinisches Cannabis rezeptieren. Die Verordnung erfolgt auf einem Muster 16-Rezept oder E-Rezept unter der Angabe des individuell ausgewählten Cannabisproduktes und der Dosierung.
Damit Medizinalhanf zu Lasten der gesetzlichen Krankenversicherung verordnet werden darf, ist trotzdem weiterhin eine Genehmigung der Krankenkasse im Voraus notwendig. Der Antrag auf Kostenübernahme wird durch den Arzt oder die Ärztin an die Krankenkasse gestellt. Eine Genehmigung wird unter anderem erteilt, wenn eine zugelassene Indikation vorliegt und die konventionellen Behandlungsmethoden ausgeschöpft wurden. Die Krankenkassen müssen diese Genehmigung innerhalb von drei bis fünf Wochen erteilen, bei Patienten in der Palliativversorgung (SAPV) innerhalb von drei Tagen. Um die Wirksamkeit von Cannabis laufend noch genauer zu untersuchen, wurde verordnenden Ärzt:innen vom Gesetzgeber vorgeschrieben, während der Cannabistherapie Patientendaten und den Therapieverlauf an das BfArM zu übermitteln.

Liegt keine der aufgeführten Indikationen (also Krankheitsbilder) vor, aber Ihre Ärztin oder Ihr Arzt findet, Sie würden mit großer Wahrscheinlichkeit von einer Cannabis-Therapie profitieren, besteht außerdem die Möglichkeit, ein Privatrezept zu bekommen. Da die Krankenkasse in dem Fall die Kosten nicht übernimmt, müssen Sie diese selbst zahlen. Erkundigen Sie sich gern bei uns, und reichen Ihr Privatrezept in der Pinguin-Apotheke ein.

Die Cannabisblüten werden zur Anwendung entweder mit einem Vaporisator verdampft, wobei die cannabinoidhaltigen Dämpfe inhaliert werden, oder sie werden durch eine Teezubereitung zu sich genommen. Die dazugehörigen Vaporisatoren können als Medizinprodukt auf einem Muster 16 Rezept verschrieben werden. Die Kostenübernahme ist ebenfalls vorab von der Krankenkasse genehmigen zu lassen.

Die Cannabisblüten werden zur Anwendung entweder mit einem Vaporisator verdampft, wobei die cannabinoidhaltigen Dämpfe inhaliert werden, oder sie werden durch eine Teezubereitung zu sich genommen. Die dazugehörigen Vaporisatoren können als Medizinprodukt auf einem Muster 16 Rezept verschrieben werden. Die Kostenübernahme ist ebenfalls vorab von der Krankenkasse genehmigen zu lassen.

Ablauf in der Apotheke:

Haben Sie eine ärztliche Verschreibung für Medizinalcannabis erhalten, legen Sie Ihr Rezept gern in der Pinguin Apotheke vor. Wir beantworten Ihnen Ihre Fragen zur Therapie und versorgen Sie schnellstmöglich und unkompliziert mit Ihren Cannabis-Arzneimitteln. Wichtig zu wissen: Die Produkte werden individuell beschafft, sorgfältig geprüft und von uns für Sie gebrauchsfertig hergestellt. Daher benötigen wir je nach Liefersituation und Arbeitsaufwand gegebenenfalls mehrere Werktage zur Fertigstellung Ihres Arzneimittels. Außerdem muss Ihr Rezept in der Apotheke vorliegen. Erkundigen Sie sich gern vorab über die Lieferfähigkeit und vereinbaren Sie einen Termin zur Abholung oder Lieferung durch unseren Botendienst, um langes Warten oder mehrfache Wege zu vermeiden.

Quellen: DAC/NRF