Impfen in der Apotheke

In den letzten Jahren hat die Bedeutung der Impf-Prävention von Krankheiten weltweit zugenommen. Neben den traditionellen Impfstellen wie Arztpraxen und Gesundheitszentren spielen auch  im Jahr 2023 Apotheken eine zunehmende Rolle bei der Bereitstellung von Schutzimpfungen.

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Derzeit keine Impfungen: Die neue Impfsaison beginnt im September 2024!

Schon seit Oktober 2022 werden in der Pinguin-Apotheke Rostock Corona-Impfungen gegen das SARS-CoV2-Virus und Grippe-Impfungen gegen das Influenza-Virus  durchgeführt. Der Herbst, insbesondere Oktober bis Anfang Dezember, ist die beste Zeit sich für die Erkältungssaison mit einer Impfung zu schützen. Denn einerseits brauchen die Impfstoffe bis zu 14 Tage, bis sich der volle Impfschutz entfaltet hat. Andererseits lässt der Impfschutz für Grippe und Corona bekanntlich nach. Er sorgt so jedoch noch für einen guten Schutz in den ersten Monaten des neuen Jahres.

Die Pinguin-Apotheke bietet deshalb alljährlich in den Monaten Oktober und November verstärkt Termine zum Impfen gegen Grippe oder Corona an. Schützen Sie sich und andere und reservieren sich jetzt zu Ihrem Impftermin!

Impfung in der Apotheke

Apotheken sind meist gut erreichbar und bieten längere Öffnungszeiten im Vergleich zu anderen Gesundheitseinrichtungen. Dies macht sie zu einer bequemen Option für Menschen, die Schwierigkeiten haben, einen Arzttermin zu vereinbaren oder eine Impfstelle aufzusuchen. Durch das Impfangebot in Apotheken wird die Zugänglichkeit zur Immunisierung verbessert und trägt dazu bei, die Durchimpfungsraten in der Bevölkerung zu erhöhen.

Die Apotheken müssen hierfür folgende Voraussetzungen erfüllen:

  • Apotheker:innen haben, die fachlich qualifiziert sind und ärztlich umfangreich geschult wurden
  • geeignete Räumlichkeiten und
  • die erforderliche Ausstattung haben.

Außer in den öffentlichen Apotheken können qualifizierte Apotheker:innen auch in anderen geeignete Strukturen, wie z.B. mobilen Impfteams, Schutzimpfungen gegen das Coronavirus Covid-19 durchführen.

Was spricht für eine Impfung?

Bakterielle Infektionen und Viruserkrankungen wie Grippe, Diphtherie und Lungenentzündung waren lange die häufigste Todesursache, bevor man die Wirksamkeit von Antibiotika und Impfungen entdeckte.

Schutzimpfungen sind heute eine der effektivsten Möglichkeit, Krankheiten am Ausbrechen zu hindern, weil das körpereigene Immunsystem auf die Abwehr bestimmter Erreger trainiert wurde. Spezifische Antikörper reagieren auf Viren und Bakterien und neutralisieren diese. So schützen wir nicht nur uns selbst vor Krankheiten, sondern auch die Menschen in unserem Umfeld. Das ist besonders wichtig, da manche Patient:innen aus bestimmten Gründen nicht geimpft werden können, weil ihr Immunsystem unzureichend arbeitet. Je mehr Menschen sich immunisieren, desto mehr werden die Infektionsketten unterbrochen. Der Gemeinschaftsschutz durch Impfungen heißt Herdenimmunität.

Eine Grundimmunisierung und Auffrischimpfung sind eine effektive präventive Maßnahme gegen zahlreiche Krankheiten. Durch Impfen in Apotheken können Menschen frühzeitig Zugang zu den erforderlichen Impfungen erhalten.

Diese Qualifikationen benötigen Apotheker:innen für eine Impfung

Die zwölfstündige Schulung für die impfenden Apotheker:innen wurde durch die Bundesapothekerkammer in Zusammenarbeit mit der Bundesärztekammer erstellt. Sie besteht aus fünf Teilen: einem Selbststudium, zwei theoretischen Teilen, einer umfangreichen Praxisschulung durch impferfahrene Ärzte sowie einem Erst-Hilfe-Teil, der sich insbesondere mit den erforderlichen Maßnahmen bei eventuell auftretenden Impfreaktionen befasst. Nur nach erfolgreichem Abschluss dieser Zertifikats-Schulung darf die teilnehmende Person eine Impfung durchführen.

Welche Anforderungen müssen Impf-Apotheken noch erfüllen?

Es müssen geeignete Räumlichkeiten zur Verfügung stehen, die für die Durchführung von Schutzimpfungen geeignet sind. Diese können durch Umwidmung bestehender Räume innerhalb der Apotheke und Anzeige diese bei der zuständigen Behörde erfolgen oder separate Räume, auch Container, in der Nähe der Apotheke sein. Die Ausrüstung zur ersten Hilfe sollte dabei griffbereit zur Verfügung stehen.

Die Betriebshaftpflichtversicherung muss mögliche Schädigungen aus der Durchführung von Schutzimpfungen abdecken. Dabei sind mögliche Impfschäden aus der Anwendung gemäß Zulassung des Impfstoffes ebenso wie Schädigungen aufgrund der STIKO-Empfehlungen einzuschließen.

Seit wann dürfen Apotheken Schutzimpfungen durchführen?

Im Dezember 2021 wurde das Infektionsschutzgesetz (IfSG) insbesondere §20 „Schutzimpfungen gegen das Coronavirus SARS-CoV-2“ geändert. Dieses ermöglicht fachlich und praktisch qualifizierten Apotheker:innen SARS-CoV-2-Impfungen (Corona, Covid-19) durchzuführen. Corona-Impfungen wurden am 07. April 2023 zu einer Regelleistung der Apotheke.
Seit Oktober 2022 dürfen Apotheken Grippeschutz-Impfungen in der Regelversorgung anbieten.

Fazit

Die Impfung in der Pinguin-Apotheke trägt dazu bei, die Durchimpfungsraten zu erhöhen, die Zugänglichkeit zur Immunisierung zu verbessern und die öffentliche Gesundheit zu fördern. Apothekerinnen und Apotheker spielen eine wichtige Rolle bei der Aufklärung, Beratung und Bereitstellung von Impfungen. Durch die enge Zusammenarbeit mit dem Gesundheitssystem leisten wir einen wertvollen Beitrag zur Prävention von Krankheiten. Lassen Sie sich in Ihrer Apotheke über eine Impfung beraten und tragen Sie aktiv dazu bei, die Gesundheit von Ihnen selbst und Ihrer Gemeinschaft zu schützen.

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Quellen:

www.abda.de, www.rki.de